Leistungen nach Wohnungseigentumsgesetz :

Allgemeines:
  Je Liegenschaft separat geführte Treuhandkonten
Trennung vom Privat- Geschäftsvermögen geführte Treuhandkonten
Zinsbringende und sichere Anlagen der Rücklagen
Vermögensschadenhaftpflicht mit mindestens 50.000,00 EUR
Führen sämtlichen Schriftverkehrs
Feste Bürozeiten Montags bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr und Freitags bis 13:00 Uhr.


Eigentümerversammlung:
  Einladung 14 Tage im voraus
Absprache mit Beirat über Tagesordnung und Zeitpunkt
Versammlungsleitung und Beratung bei Beschlussfassung
Vorlage von Kostenanschlägen zur Beschlussfassung
Vorlage aller Fakten auf Folie
Protokollführung durch Diktat
Zusendung der Niederschrift binnen 14 Tagen


Buchhaltung:
  Doppelte Buchführung
Gewinn- Verlustrechnung und Vermögensstatus (Bilanz)
Zeitnahes Buchen binnen vier Wochen
Mahnwesen und Eintreiben von Hausgeldrückständen
Inkasso der Hausgelder und Abrechnungsspitzen
Rechnungskontrolle und fristgerechte Überweisung


Abrechnung und Wirtschaftsplan:
  Zusendung mit Einladung
Wirtschaftsplan und Abrechnung auf Kalenderjahr
Aufstellung der Rücklagenentwicklung mit Einzelnachweis
Vorrauzahlung mit Nachberechnung zum Anfang des Kalenderjahres
Lastschrifteinzug der Hausgelder und Abrechnungsspitzen
Kostenverteilung unter Berücksichtigung der Teilungserklärung und Beschlusslage


Technische Verwaltung:
  Regelmäßige Kontrollen in der Liegenschaft
Aufstellung von Instandhaltungsplänen
Einsatz von Hausmeistern
Vergabe von Reparaturen, Überwachung und Abnahme
Durchführung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen
Abnahme der Handwerkerleistung nach VOB-B
Herbeiführung von rechtssicheren Beschlüssen für Sanierungsmaßnahmen
Trennung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bei Instandhaltungsmaßnahmen
Beachtung neuester Rechtsprechung bei baulichen Veränderungen